Die Beratung von Schülerinnen und Schülern findet natürlich bei engster Zusammenarbeit mit den Eltern statt – es sei denn, ratsuchende Jugendliche sind über 18 Jahre alt und auch ökonomische Vertragspartner von SchulRat. In den meisten Fällen melden Eltern den „Beratungsbedarf“ für ihr Kind an und klären Ziel und Umfang der kommenden Zusammenarbeit. Sie ist ein Prozess, dessen Verlauf von den Eltern — in Abstimmung mit den Nöten und Bedürfnissen des Kindes — bestimmt wird.
Manche Beratungen kommen nach einer Stunde zu einem guten Ergebnis; andere dauern länger, wobei die Eltern sich darauf verlassen können, dass ich sie fortlaufend über die Kosten unterrichte.
Eltern haben auch ganz eigenständig definierte Interessen und melden sich zur Beratung an. Sie haben u. a. Probleme mit
- der Schullaufbahn ihres Kindes, den Lehrplänen, dem Unterricht und den Hausaufgaben,
- Schulfrust und Schulverweigerung des Kindes,
- seinen Lernschwierigkeiten,
- dem Durchdringen des Familienlebens mit Schulproblemen,
- ausufernder Mediennutzung des Kindes (Spielsucht, Gefahren durch das Internet, Gewaltspiele, explodierende Kosten des Handys usw.),
- Konflikten des Kindes in der Klasse (Gewalt, Mobbing etc.),
- Problemen des Kindes mit Lehrkräften,
- sonstigen Erziehungsfragen.
Zudem berate ich Elternvertreter, die sich von der Schule übervorteilt / fehlinformiert fühlen oder z. B. vom Lehrer ihres Kindes in der Sprechstunde beleidigt wurden. Oft erlebe ich sehr engagierte Eltern, deren Einsatz für Kind und Schule abgewehrt oder wenig wertgeschätzt wird.
Von Bedeutung sind auch Erziehungsfragen, die sich aus der Trennung der Eltern und den Folgen der Alleinerziehung ergeben. Hier mache ich indessen deutlich, dass mein zentraler Focus das Kindeswohl ist, weil das Kind in allen familiären Konfliktsituationen der schwächste Teil ist.
Vom Beratungsverlauf hängt es ab und wird mit den Eltern abgestimmt, wie intensiv das Kind einbezogen werden kann und soll.